Kombibad in Rastatt…..die Bombe ist geplatzt!

Meine Rede im Gemeinderat am 18.5.2020 (Volker Kek AfD)

Sanierungskosten Alohra und Natura versus Kombibad

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Presse und Gäste,

Heute behandeln wir das Thema Sanierungskosten und Extrapolation auf den aktuellen Stand und sollen beschließen ein weiteres Gutachten in der Größenordnung von 100.000 € auf den Weg zu bringen.

Wir von der AFD haben diesen Vorschlag gründlich hinterfragt. Dabei haben wir festgestellt, dass es beginnend von 2010 bis heute, also insgesamt in einem Zeitraum von 10 Jahren praktisch in jedem Jahr ein neues Gutachten zum Zustand der Rastatter Bäder gegeben hat.

Wie wir an Hand der Auswertung der Gutachten feststellen konnten, war mindestens seit 2015 klar und eindeutig beschrieben, welcher Mangelzustand bzw. Gebäude- und Anlagenzustand vorhanden ist. Im heutigen Antrag ist eine Summe von ca. 520.000 € genannt, die bisher in diesem Zusammenhang von der Stadt Rastatt ausgegeben wurden.

1. Frage:

Umfasst diese Summe alle Kosten, einschließlich Personalkosten, die im Zusammenhang mit der Findung einer Lösung aufgewendet worden sind?

2. Frage:

Welchen Grund hatte die Beauftragung dieser Vielzahl von Gutachten? Ist man etwa davon ausgegangen, dass sich die Situation der Bausubstanz und Anlagentechnik permanent geändert bzw. verschlechtert hat?

Wenn man die aufgezeigten Anlagen Sanierungskosten Schätzung genauer anschaut, dann ist auffallend, dass in den Kostengruppen 300 und 400 sehr unterschiedliche Summen genannt werden.

3. Frage: Welche Anforderungen wurden seitens der Stadt formuliert, um sicherzustellen, dass technische Maßnahmen bzw. Kosten vergleichbar sind. Im einen Fall scheinen beim Hallenbad erheblich größere Eingriffe zugrunde gelegt worden zu sein als beim Freibad Natura.

An dieser Stelle möchten wir nicht weiter auf den Text der Sachdarstellung eingehen, da hier sehr viele Punkte aus unserer Sicht verwirrend oder nicht verständlich dargestellt sind.

Um zu einer grundlegenden Einschätzung der Situation zu kommen, haben wir (ich) eine Bewertung des Gutachtens vom sachverständigen Dr. Duzia aus dem Jahr 2019 vorgenommen.

In diesem Gutachten wird auch zusammenfassend auf vorhergehende Gutachten Bezug genommen. Im Wesentlichen geht es um Fragen zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Gebäudestruktur, speziell der Dachdecke über dem Schwimmhallenbereich und einer abgehängten Decke. Auf Details möchte ich hier nicht weiter eingehen, jedoch vermisse ich hier die abschließende bzw. resultierende Aussage des Sachverständigen zum vorgefundenen Zustand!

Gibt es deshalb seitens der Stadt Rastatt eine verbindliche Information zur Standfestigkeit der gesamten Gebäudestruktur (Stützen Untergeschoss, Dachdecke, abgehängte Decken)?

Falls ja, bitten wir um Offenlegung bis zu welchem Zeitpunkt mutmaßlich die Standfestigkeit und der Brandschutz des Hallengebäudes Alohra gewährleistet sind bzw. sein werden.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss ich als Sachkundiger fordern, dass die Untersuchung und schriftliche Stellungnahme zeitnah durch einen geeigneten Sachverständigen erfolgt. Ich bitte dies im Protokoll ausdrücklich, zu vermerken.

Ferner bitte ich, im Zusammenhang des Brandschutzes in gleicher Weise zu verfahren!

Anhand weiterer Ausführungen komme ich zum selben Schluss wie Dr. Duzia, nämlich dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes Alohra aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar ist, da die Schäden an der Struktur (Beton und Stahl, sowie am Dach) mutmaßlich so schwerwiegend sind, dass eine Wiederherstellung einer dauerhaften Gebrauchstauglichkeit extrem infrage zu stellen ist.

Es ist im Gutachten vermerkt, dass bei Hallenbädern eine regelmäßige Überprüfung der Konstruktion hinsichtlich der Standsicherheit unter anderem zeitlich abgestimmt durchgeführt werden müssen!

Frage: Wird und wurde das durchgeführt, und liegen entsprechende Protokolle bzw. Stellungnahmen vor?

Die Bewertung der thermischen Gebäudehülle, ist in diesem Zusammenhang eher zweitrangig. Allerdings ist zu prüfen, inwieweit die vorgefundenen Risse und Undichtigkeiten zur Durchfeuchtung bzw. Durchnässung der Wandquerschnitte und damit zu erhöhter Korrosion der Tragstrukturen führen. Überlegungen zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle spielen deshalb nur dann eine Rolle, sofern das Gebäude tatsächlich saniert werden sollte. Dr. Duzia, hat diese Aspekte einer energetischen Sanierung stark betont.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bereits seit mindestens 5-6 Jahren klar sein müsste, dass die Gebäudekonstruktion hinsichtlich Standfestigkeit (Statik) wirtschaftlich nicht behebbare Schäden aufweist und schnell gehandelt hätte werden müssen!

Deshalb die Frage an die Verwaltung: Wurde das erkannt und wurde dies dem Gemeinderat erklärt bzw. die Dringlichkeit der Maßnahmen deutlich gemacht? Gab es Aktivitäten, die zielgerichtet auf eine Lösung ausgerichtet waren?

Die angestrebte Kombilösung ist in diesem Zusammenhang die richtige Vorgehensweise. Warum wurde das zeitlich nicht forciert? Wir stimmen überein, dass dies die wirtschaftlich beste Lösung darstellt.

Wenn man davon ausgeht, dass ursprünglich eine Lösung mit einem Budget von ca. 25 Millionen € veranschlagt war, dann hätte man bereits zu diesem Zeitpunkt, aber aller spätestens 2015 eine solche Lösung konkret auf den Weg bringen können!

Hierzu gibt es realisierte Beispiele, wie so eine Lösung hätte aussehen können!

Schick und Partner aus Karlsruhe haben eine solche Lösung in Homburg an der Saar für ca. 18 Millionen netto realisiert. Deshalb noch mal die Frage, was hat dazu geführt, dass die Bewertung bzw. die Fortschreibung beginnend von 2010 bis zum jetzigen Zeitpunkt so viel Aufwand und Kosten produziert hat, ohne dass konkret etwas erreicht wurde? Man muss sich fragen, sind außer Spesen nichts gewesen!

Durch die wirtschaftlichen Umstände der Gegenwart (Einbruch in der Automobilindustrie) und einer unvorhergesehenen Lähmung des wirtschaftlichen Lebens ist mit massivem Einbruch des Steuereinkommens der Stadt Rastatt zu rechnen. Investitionen kurz und mittelfristig betrachtet, sind vielleicht zukünftig in der ursprünglich geplanten Größenordnung nicht mehr stemmbar. Dann steht die Stadt ohne Hallenbad da, denn Investitionen in Höhe von 40 Mio. + sind aus heutiger Sicht als obsolet anzusehen.

Das Dilemma ist, beide Bäder, sowohl das Alohra als auch das Natura befinden sich, vorsichtig ausgedrückt, in einem nur noch bedingt gebrauchstauglichen Zustand. Damit steht die Stadt Rastatt jetzt vor dem Problem, die alten Anlagen entweder mit erheblichem Aufwand zu sanieren (was wirtschaftlich unsinnig ist) oder zumindest soweit zu ertüchtigen, dass ein Betrieb weiterhin möglich ist (Zeitraum unbekannt)! Eine Sanierung des vorgefundenen Zustands kann niemals eine optimale Lösung schaffen, sondern wird ein Kompromiss mit hohen Kosten sein. Deshalb ist diese Vorgehensweise abzulehnen.

Fazit: Hätte man die Vielzahl von Stellungnahmen und Gutachten ausgewertet, hätte man leicht schon 2015 zur Erkenntnis kommen können, dass ein Neubau des Kombi-Bads mit vertretbarer Größe der Wasser- und Gebäudeflächen mit ca. 20 Millionen längst umgesetzt wäre und die jetzt vorhandenen Probleme knapper Finanzmittel überhaupt nicht gegeben wären. Auch Preissteigerungen zwischen 2-5 % pro Jahr Bausumme sollten nicht außer Acht gelassen werden! So ist zusätzlich ein weiterer nicht unerheblicher Schaden in der Größenordnung von ca. 5 Mio. entstanden!

Bei aller Kritik wollen wir einen konstruktiven Vorschlag in den Gemeinderat einbringen. Aus wirtschaftlicher Sicht müssen wir aus der derzeitigen Situation das Beste machen. Folgende Vorgehensweise wäre unter den derzeit erschwerten Randbedingungen denkbar:

  1. Wir schlagen vor, per Gutachten festzustellen, welcher Aufwand erforderlich ist die Standfestigkeit bzw. der Brandschutz der vorhandenen Gebäude für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren sicherzustellen.
  2. Die Verwaltung prüft zeitnah welche finanziellen Spielräume wir für einen verkleinerten, aber feinen Neubau eines Kombibads, mit Erweiterungsmöglichkeiten im Freibereich haben. Als Größenordnung sehen wir eine Obergrenze von 25 Millionen €. Dies entspricht einem Bad, wie bereits zitiert, wie es in Homburg an der Saar errichtet wurde!
  3. Weitergehende Investitionen in den Bestand lehnen wir ab, weil dies verlorenes Kapital ist.
  4. Insofern der Gemeinderat sich auf eine solche Lösung verständigen könnte, schlagen wir vor, dass ein erfahrenes Büro (Schick und Partner beschäftigt sich ausschließlich mit Bädern) eine solche Lösung schnellstmöglich erarbeitet!
  5. Eine Ausschreibung bzw. Anforderungen des Kombi Bad müssen unter strikter Einhaltung (vertraglich vereinbart) des oben genannten Budgets (25 Millionen) ausgeschrieben bzw. umgesetzt werden.
  6. Ein Gutachten wie im Beschlussantrag gefordert sehen wir nicht, da hier weder konkret genannt wird, was hier untersucht bzw. bewertet werden soll. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten!
  7. Insofern gutachterliche Leistungen erforderlich sind, wären diese im Zusammenhang des Nachweises der Standfestigkeit bzw. des Brandschutzes zu erbringen!

Volker Kek für die AfD Fraktion im Gemeinderat Rastatt 18.5.2020 Vielen Dank an Alois Degler, der mich in der Ausarbeitung und Be